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Westfälische Therapiehunde

(im Folgenden Veranstalter genannt) 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

§1 Unterrichtung des Veranstalters über Erkrankungen/ Verhaltensauffälligkeiten des Hundes

Der Kunde ist verpflichtet den Veranstalter über akute oder chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität, Ängstlichkeit oder Läufigkeit des Hundes vor Beginn des Kurses zu informieren. 

 

 

§2 Zulassung zum Ausbildungsangebot

Das Mindestalter zur Teilnahme an den Veranstaltungen und Kursen beträgt für den/die Hundeführer*in 18 Jahre. Ausgeschlossen ist die Teilnahme für Hunde, die bereits durch einen Beißvorfall, sowohl am Menschen, als auch am Hund, strafrechtlich relevant auffällig geworden sind sowie für Listenhunde 1 und 2 und Hunde, welche die Schutzhundeausbildung durchlaufen haben.

Zugelassen sind alle Hunderassen und Mischlinge, die eine Begleithundeprüfung in einer Hundeschule absolviert haben oder die über den Grundgehorsam (Sitz, Platz, Komm und das Laufen bei Fuß an der lockeren Leine) verfügen.
Das Mindestalter des Hundes muss 12 Monate sein. Hunde über 10 Jahren werden nicht mehr zur Prüfung zugelassen.
Läufige Hündinnen werden von der Prüfung nicht ausgeschlossen, sie dürfen jedoch erst am Ende der Prüfung vorgeführt werden.
Der Hund sollte einen gesunden Eindruck machen sich in einem guten Allgemeinzustand (Gewicht, Fell, Atmung, Stresssignale) befinden.
Wir behalten uns vor, Hund und Halter*in von Kursen und Prüfungen auszuschließen, sollten Anzeichen von Vernachlässigung oder Misshandlung erkennbar sein.
Der/die Hundehalter*in ist verpflichtet den Veranstalter und die Prüfer*innen vor Kursanmeldung und Prüfung über akute oder chronische Erkrankungen (Diabetes, Lebererkrankungen, Epilepsie, Schilddrüse) Verhaltensauffälligkeiten, Ängstlichkeit oder Läufigkeit des Hundes zu informieren. 

Weitere folgende aufgeführte Nachweise und Qualifikationen sind zu Beginn des Eignungstests, der Kurse, der Weiterbildung in Kopie einzureichen:


(1) Eine bestandene Begleithundeprüfung/ Hundeführerschein A oder eine Bescheinigung über den Grundgehorsam muss vorab nachgewiesen werden. 

 (2) Beigefügt werden muss außerdem eine Kopie des Impfausweises mit gültiger Tollwut- Schutzimpfung.

 (3) Die Identifizierungsnummer muss mit der Nummer im Impfpass übereinstimmen. Der/die Besitzer*in legt den Impfpass am Tag der Prüfung vor und weist sich durch den Personalausweis aus.  In der Regel bildet die Teilnahme am Online-Kurs und die bestandene schriftliche Prüfung und Sachkundenachweis (Teil 1) die Voraussetzung zur Teilnahme an der praktischen Eignungsprüfung (Teil 2) des Hund-Mensch Teams. Nach der Eignungsprüfung, auf die wir auch durch individuelles Einzeltraining vorbereiten können, oder durch Kooperation mit einer Hundeschule, wird ein Zertifikat zur Eignung des Hundes für die tiergestützte Arbeit ausgestellt. 

§3 Anmeldung Online-Kurs

(1) Der Anmeldbogen für den (Online-)Kurs „Tiergestützte Arbeit mit dem Begleithund“ d. Westfälische Therapiehunde (Veranstalter) muss schriftlich auf dem Postweg eingereicht werden:

 

Westfälische Therapiehunde, Eva-Maria Weppelmann, Gittruperstr. 18, 48147 Münster

 

Die Anmeldung wird in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die Teilnehmer*in zur Teilnahme am Online-Kurs. Durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Rechnung kommt ein Vertrag zustande. Termine sind erst verbindlich, wenn der/die Teilnehmer*in eine Anmeldebestätigung mit Details zur Buchung per E-Mail oder auf dem Postweg erhalten hat.  

 

§4 Rechnung

(1) Die Gebühr für den Online-Kurs in Höhe von 150,-  sind nach Rechnungsstellung binnen 14 Tagen und vor Kursbeginn auf folgendes Konto zu überweisen:

E. M. Weppelmann 

Sparkasse Westmünsterland
iBAN: DE29 4015 4530 0091 5054 53 

 

 

§5 Abrechnung der Einzelstunden

Es wird nur stundenweise abgerechnet. Der Fairness halber kann so jederzeit auch der Unterricht beendet werden, sollten Sie mit unserer Arbeit nicht zufrieden sein.

Wir besuchen Sie und Ihren Hund nach Absprache außerdem einmal an seinem zukünftigen Einsatzort. Hierfür fallen zusätzliche Fahrtkosten an (30 Cent/ Klm).

 

§7 Inhalte der Ausbildungsgebühren

In den Ausbildungsgebühren sind enthalten:

(1)   Die für die Schulung notwendigen Skripte, die in den Besitz des Teilnehmers übergehen.

(3) Bescheinigung der Weiterbildung „Tiergestützte Arbeit mit dem Begleithund“sowie ein Eignungszertifikat für den Hund zur Eignung als Therapiehund, Schulhund und Pädagogischer Begleithund, sofern die Eignungsprüfung bestanden wurde.

 

§8 Rücktritt/ Stornierung durch den Kunden

 (1)    Der/die Teilnehmer*in kann bis zu drei Wochen vor Beginn des Online-Kurses vom Angebot zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen; ein per E-Mail erklärter Rücktritt wird erst nach Bestätigung durch den Veranstalter Westfälische Therapiehunde wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges. 

(2)    Bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn ist eine Stornogebühr in Höhe der Hälfte des vereinbarten Preises zu zahlen.

(3)    Bei einem späteren Rücktritt oder Fernbleiben beträgt die Stornogebühr hundert Prozent der Kursgebühr.

(4)    Soweit der vereinbarte Preis schon bezahlt wurde und der Veranstalter diesen teilweise zu erstatten hat, wird dieser Erstattungsanspruch erst fällig, sobald dem Veranstalter schriftlich eine Bankverbindung für die Rückzahlung mitgeteilt wurde.

 

§9 Rücktritt/ Stornierung durch den Veranstalter

(1)    Der Veranstalter Westfälische Therapiehunde behält sich vor, ausgeschriebene Kurse, Ausbildungen, Eignungstests und Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bereits bezahlte Veranstaltungskosten werden in diesem Fall vollumfänglich rückerstattet.

(2)    Des Weiteren behält sich Westfälische Therapiehunde vor, bei Ausfall von Trainer*innen oder Prüfern, sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. höhere Gewalt) kurzfristig zu verschieben ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der Veranstalter Ersatztermin für die Veranstaltung anbieten.

 

§10 Änderungsvorbehalte

Der Veranstalter behält sich vor, erforderliche inhaltliche und organisatorische Änderungen, (wie z.B. den Wechsel des Veranstaltungsortes in einem vertretbaren Entfernungsrahmen) und Abweichungen vor oder während der Veranstaltung durchzuführen, soweit diese den Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Über erforderliche Änderungen wird der Kunde/Teilnehmer unverzüglich informiert. 

 

§11 Prüfungsordnung/ Abschlussprüfung

(1)  Es besteht eine Prüfungsordnung, welche Rahmenbedingungen der Theorieprüfung und praktischen Eignungsprüfung des Hund-Mensch-Teams erklärt. Diese ist einsehbar und wird den Teilnehmer*innen zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt.

 

§12 Electronic learning

Der Veranstalter nutzt im Rahmen der Digitalisierung und aufgrund der Covid 19 Pandemie und den damit verbundenen möglichen Kontaktbeschränkungen zum Teil Online-Dienste (Zoom) um das Lernen auf Distanz zu ermöglichen. Ein digitales Endgerät des Teilnehmers gilt hier als Voraussetzung, um die gesamten Leistungen nutzen zu können.

 

 

§13 Abschlüsse/ Zertifikate

Bei erfolgreicher Teilnahme werden in dem entsprechenden Kurs folgende Abschlüsse verliehen:

 

Nach erfolgreich bestandener schriftlicher (Teil 1) und praktischer Prüfung ( Teil 2) erhält der/die Teilnehmer*in eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Weiterbildung „Tiergestützte Arbeit mit dem Begleithund“ sowie ein Eignungszertifikat für den Hund zum Einsatz in den entsprechenden beruflichen Arbeitsfeldern (Therapiehund, Pädagogischer Begleithund, Schulhund, Besuchshund) bescheinigt (siehe Abbildung: Muster Eignungszertifikat für den Hund).                   

Die Zertifizierung berechtigt ausdrücklich nicht dazu, einen Hund unbeaufsichtigt mit Kindern, Jugendlichen und anderen Adressat*innen in Kontexten der sozialen, pädagogischen oder therapeutischen Arbeit agieren zu lassen. Verantwortung für Aufsicht, Kontrolle und Schutz von Hund und Mensch trägt weiterhin der/die Hundehalter*in. 

Der/die Hundehalter*in verpflichtet sich zur Anerkennung und Einhaltung der Grundregeln der Westfälischen Therapiehunde: 

1) Der Hund ist ein Landraubtier und triebgesteuert. Deshalb wird er nicht ohne Aufsicht des Hundehalters/ der Hundehalter*in in sozialen, pädagogischen oder therapeutischen Kontexten geführt. Hund und Mensch arbeiten zwingend als Team in der tiergestützten Arbeit zusammen, wobei der/die Hundehalter*in in der Verantwortung ist, auf Stresssignale des Tieres zu achten und seinen Hund und die Menschen mit denen er arbeitet, zu schützen und angemessen zu begrenzen. 

2) Der Hund wird zeitlich begrenzt in begleiteten und gut vor- und nachbereiteten Einheiten in der Arbeit mit den Adressat*innen eingesetzt. Pausen, Stressabbau, sich lösen lassen und Ruhezeiten ohne Kontakt zu Klientel und Adressat*innen werden stets ermöglicht und eingehalten. 

3) Der Hund hat stets auch im Berufsalltag einen entsprechenden Ruheplatz mit Zugang zu ausreichend Wasser. 

4) Es werden keine tierschutzwidrigen Hilfsmittel (Stachel- oder Würgehalsband, etc.) in der Hundeerziehung verwendet. 

5) Der Hund wird nach Absprache mit dem behandelnden Tierarzt regelmäßig untersucht, entwurmt und geimpft. Belege hierfür sind dem Arbeitgeber bei Einsätzen des Hundes auf Aufforderung vorzuzeigen. 

 

§14 Erfolg

Eine Erfolgsgarantie hinsichtlich der Ausbildung des Hundes kann nicht gegeben werden. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes orientieren.

 

§15 Haftung und Haftungsausschluss

Der Kunde haftet für die von sich und seinem Hund verursachten Schäden gegenüber der Hundeschule, dem Veranstalter und ihrer Trainer*innen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Teilnahme oder der Besuch sämtlicher Unterrichtsstunden und die Benutzung des Unterrichtsgeländes, welches auch im öffentlichen Raum stattfinden kann, erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

 

§16 Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber des Veranstalters sowie deren Partnern, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes der Trainer*innen oder Prüfer*innen.

 

§17 Nutzungsrechte der Seminarunterlagen                              

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen / Skripte oder Teilen davon behalten wir uns vor. Kein Teil der Schulungsunterlagen / Skripte darf ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor.

 

§20 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. 

 

§21 Salvatorische Klausel

Eine etwaige Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirkung dieses Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinngemäße, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung am nächsten kommt.

 

Münster, 2021

 

Westfälische Therapiehunde

Inh. Eva-Maria Weppelmann

Gittruperstr. 18

48157 Münster

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